Private Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel voll oder
anteilig (je nach Versicherungsvertrag), was im Vorfeld durch den
Versicherten selbst abgeklärt werden sollte.
Des Weiteren sind vorbeugende Maßnahmen / Fördermaß-
nahmen auch ohne ärztliche Verordnung auf eigene Rechnung
möglich.
Auf Ihren Wunsch berate ich Sie gerne.
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen
Grundversorgung. Für eine logopädische Behandlung brauchen
Sie eine Verordnung vom Arzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt,
Phoniater, Neurologe, Zahnarzt).
Bei Kindern wird die Behandlung komplett von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt.
Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10% der Behand-
lungskosten zuzüglich 10 Euro je Heilmittelverordnung selbst
tragen, wenn sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind.